Wegen frecher Bemerkungen dürfen die Siebtklässler B. und D. am 27. Februar 1951 eine Stunde länger in der Schule bleiben…

Der Text lautet: B. u. D. wegen frecher Bemerkung mit 1 Std. Arrest bestr. – Auch hier hat es der Schulleiter gesehen und rot abgezeichnet. Wir haben uns gefragt, was man dafür wohl hat anstellen müssen – und einem Schüler echt gemeine Sätze in den Mund gelegt, auf die er selbst sicher niemals (nie!) gekommen wäre.